Regulierungsinformationen
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- Mindesteinzahlung: 20 CHF
- Dieses Angebot gilt nur für kurze Zeit.
1. Regulatorische Grundlage
Swiss4Win wird von der Casinò Lugano SA betrieben und unterliegt der Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Die Plattform verfügt über eine gültige Schweizer Spielbankenlizenz gemäss Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), in Kraft seit 1. Januar 2019. Die Lizenz erlaubt die Durchführung von Online-Glücksspielen ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Betriebserlaubnis wurde durch die zuständige Bundesbehörde erteilt.
2. Zuständige Aufsichtsbehörde
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist die zuständige Bundesbehörde für die Erteilung, Überwachung und Durchsetzung von Spielbankenlizenzen in der Schweiz. Die ESBK kontrolliert insbesondere die Einhaltung folgender Punkte:
– Spielregeln und technische Standards
– Massnahmen zum Spielerschutz
– Integrität und Transparenz des Spielbetriebs
– Verhinderung von Geldwäscherei und Betrug
– Ordnungsgemässe Abführung der Spielbankenabgabe
Kontakt:
Eidgenössische Spielbankenkommission
Effingerstrasse 1
3003 Bern
Schweiz
3. Lizenzinhaber und Betreiberangaben
Lizenzinhaber: Casinò Lugano SA
Geschäftssitz: Via Chiarina Stauffacher-Vedani 1, 6900 Lugano, Schweiz
Telefon: +41 91 973 7111
Eigentümerstruktur:
– Gemeinde Lugano: 67 %
– Casinos Austria Swiss: 29 %
– Weitere private Aktionäre: 4 %
Die Casinò Lugano SA ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung.
4. Geltungsbereich der Lizenz
Die Lizenz gilt ausschliesslich für das Staatsgebiet der Schweiz. Der Zugang zu Swiss4Win ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und nicht für Personen mit Wohnsitz im Ausland gestattet. Die Lizenz deckt Online-Glücksspiele gemäss den im Geldspielgesetz definierten Kategorien ab. Sämtliche angebotenen Spiele müssen den technischen und regulatorischen Anforderungen der ESBK entsprechen.
5. Zertifizierungen und technische Standards
Swiss4Win erfüllt die Vorgaben der Norm ISO/IEC 27001 für Informationssicherheits-Managementsysteme. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Bereitstellung von Spielinhalten in der Schweiz und wurde vor Aufnahme des Betriebs erworben. Alle technischen Systeme werden regelmässig durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert, um die Einhaltung der Anforderungen an Datenschutz, Spielintegrität und Zufallsgenerierung sicherzustellen.
6. Spielbankenabgabe und Verwendung
Gemäss Geldspielgesetz ist der Bruttospielertrag durch eine gestaffelte Abgabe an den Bund belastet. Die Abgabesätze betragen:
– 20 % für Bruttospielerträge bis CHF 3 Millionen
– Progressiv steigend bis zu 80 % für höhere Erträge
Die Abgaben fliessen gemeinnützigen Zwecken zu, insbesondere der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV).
7. Meldepflichten und Transparenz
Swiss4Win ist verpflichtet, der ESBK regelmässig Berichte über folgende Bereiche vorzulegen:
– Wirksamkeit der Spielerschutzmassnahmen
– Verdachtsfälle auf Geldwäscherei oder Betrug
– Technische Störungen oder Sicherheitsvorfälle
– Finanzielle Kennzahlen und Spielerträge
Die Einhaltung dieser Meldepflichten wird von der ESBK kontrolliert. Bei Verstössen kann es zu Sanktionen bis zum Entzug der Lizenz kommen.
8. Zugang zu regulatorischen Dokumenten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Spielregeln sind auf swiss4winswitzerland.com einsehbar. Nutzer sind verpflichtet, diese Dokumente vor der Registrierung zur Kenntnis zu nehmen. Änderungen an regulatorischen Vorgaben oder Geschäftsbedingungen werden auf der Website bekanntgegeben und treten gemäss den gesetzlichen Fristen in Kraft.
9. Beschwerdemöglichkeiten
Beschwerden zum Betrieb von Swiss4Win können an folgende Stellen gerichtet werden:
Primär: Kundendienst Swiss4Win
Kontakt über das Formular auf swiss4winswitzerland.com
Telefon: +41 91 973 7111
Sekundär: Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), falls durch den Betreiber keine Einigung erzielt werden kann.
Die ESBK prüft Beschwerden im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion und kann bei begründeten Beanstandungen Massnahmen gegenüber dem Lizenznehmer ergreifen.
10. Gültigkeit und Laufzeit
Die aktuelle Lizenz wurde durch den Bundesrat im Rahmen des Lizenzverfahrens erteilt. Laufzeit und Verlängerungsbedingungen richten sich nach den Vorgaben des Geldspielgesetzes und Beschlüssen des Bundesrats. Änderungen der Lizenzbestimmungen oder regulatorische Anpassungen werden von der ESBK kommuniziert und auf der Website von Swiss4Win veröffentlicht.