Regulierungsinformationen

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1. Regulatorische Grundlage

Swiss4Win wird von der Casinò Lugano SA betrieben und unterliegt der Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Die Plattform verfügt über eine gültige Schweizer Spielbankenlizenz gemäss Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), in Kraft seit 1. Januar 2019. Die Lizenz erlaubt die Durchführung von Online-Glücksspielen ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Betriebserlaubnis wurde durch die zuständige Bundesbehörde erteilt.

2. Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist die zuständige Bundesbehörde für die Erteilung, Überwachung und Durchsetzung von Spielbankenlizenzen in der Schweiz. Die ESBK kontrolliert insbesondere die Einhaltung folgender Punkte:

– Spielregeln und technische Standards

– Massnahmen zum Spielerschutz

– Integrität und Transparenz des Spielbetriebs

– Verhinderung von Geldwäscherei und Betrug

– Ordnungsgemässe Abführung der Spielbankenabgabe

Kontakt:

Eidgenössische Spielbankenkommission

Effingerstrasse 1

3003 Bern

Schweiz

3. Lizenzinhaber und Betreiberangaben

Lizenzinhaber: Casinò Lugano SA

Geschäftssitz: Via Chiarina Stauffacher-Vedani 1, 6900 Lugano, Schweiz

Telefon: +41 91 973 7111

Eigentümerstruktur:

– Gemeinde Lugano: 67 %

– Casinos Austria Swiss: 29 %

– Weitere private Aktionäre: 4 %

Die Casinò Lugano SA ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung.

4. Geltungsbereich der Lizenz

Die Lizenz gilt ausschliesslich für das Staatsgebiet der Schweiz. Der Zugang zu Swiss4Win ist nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und nicht für Personen mit Wohnsitz im Ausland gestattet. Die Lizenz deckt Online-Glücksspiele gemäss den im Geldspielgesetz definierten Kategorien ab. Sämtliche angebotenen Spiele müssen den technischen und regulatorischen Anforderungen der ESBK entsprechen.

5. Zertifizierungen und technische Standards

Swiss4Win erfüllt die Vorgaben der Norm ISO/IEC 27001 für Informationssicherheits-Managementsysteme. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Bereitstellung von Spielinhalten in der Schweiz und wurde vor Aufnahme des Betriebs erworben. Alle technischen Systeme werden regelmässig durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert, um die Einhaltung der Anforderungen an Datenschutz, Spielintegrität und Zufallsgenerierung sicherzustellen.

6. Spielbankenabgabe und Verwendung

Gemäss Geldspielgesetz ist der Bruttospielertrag durch eine gestaffelte Abgabe an den Bund belastet. Die Abgabesätze betragen:

– 20 % für Bruttospielerträge bis CHF 3 Millionen

– Progressiv steigend bis zu 80 % für höhere Erträge

Die Abgaben fliessen gemeinnützigen Zwecken zu, insbesondere der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV).

7. Meldepflichten und Transparenz

Swiss4Win ist verpflichtet, der ESBK regelmässig Berichte über folgende Bereiche vorzulegen:

– Wirksamkeit der Spielerschutzmassnahmen

– Verdachtsfälle auf Geldwäscherei oder Betrug

– Technische Störungen oder Sicherheitsvorfälle

– Finanzielle Kennzahlen und Spielerträge

Die Einhaltung dieser Meldepflichten wird von der ESBK kontrolliert. Bei Verstössen kann es zu Sanktionen bis zum Entzug der Lizenz kommen.

8. Zugang zu regulatorischen Dokumenten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Spielregeln sind auf swiss4winswitzerland.com einsehbar. Nutzer sind verpflichtet, diese Dokumente vor der Registrierung zur Kenntnis zu nehmen. Änderungen an regulatorischen Vorgaben oder Geschäftsbedingungen werden auf der Website bekanntgegeben und treten gemäss den gesetzlichen Fristen in Kraft.

9. Beschwerdemöglichkeiten

Beschwerden zum Betrieb von Swiss4Win können an folgende Stellen gerichtet werden:

Primär: Kundendienst Swiss4Win

Kontakt über das Formular auf swiss4winswitzerland.com

Telefon: +41 91 973 7111

Sekundär: Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), falls durch den Betreiber keine Einigung erzielt werden kann.

Die ESBK prüft Beschwerden im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion und kann bei begründeten Beanstandungen Massnahmen gegenüber dem Lizenznehmer ergreifen.

10. Gültigkeit und Laufzeit

Die aktuelle Lizenz wurde durch den Bundesrat im Rahmen des Lizenzverfahrens erteilt. Laufzeit und Verlängerungsbedingungen richten sich nach den Vorgaben des Geldspielgesetzes und Beschlüssen des Bundesrats. Änderungen der Lizenzbestimmungen oder regulatorische Anpassungen werden von der ESBK kommuniziert und auf der Website von Swiss4Win veröffentlicht.